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Wir haben das Interesse geweckt?

FAQ

Für Informationen rund um das Thema Micro-Apartments sind wir telefonisch und per Mail erreichbar:

Fragen & Antworten

ALL-IN-ONE Miete bedeutet, dass alle wohnungsbezogenen Kosten (z.B. Miete, Strom, Internetkosten, Heizung, Wasserkosten sonstige Nebenkosten) bereits in der Miete enthalten sind. Ausgenommen sind lediglich die PKW-Stellplätze welche seperat angemietet werden müssen als auch die Nutzung des gemeinschaftlichen Waschraums. Die Gebühr für jeden Waschgang ist von Ihnen gesondert zu entrichten, ansonsten fallen keine weiteren Kosten an.

Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten. Die Monatskaltmiete ist abhängig von der Apartmentgröße und beträgt in etwa 120 € weniger als die jeweilige All-in Miete eines Apartments. Es ist möglich die Kaution in 3 Raten über 3 Monate verteilt zu hinterlegen.

Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Dies entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist wie sie in Deutschland geregelt ist.

Ja, alle Apartments sind vollmöbliert. Die Möblierung umfasst:

Bett inkl. Matratze und Couchkissen (damit auch als Couch nutzbar), Tisch/Schrank-Kombination mit Stühlen, Küche inkl. Kühlschrank mit Eisfach, Induktionskochfeld und Mikrowelle mit Backofen/Grillfunktion, Büro-Rollcontainer mit Sitzfunktion, Kleiderschrank mit Spiegel, Regale

Gerne können auch eigene, kleinere Möbelstücke mitgebracht werden. Wir können allerdings keine von uns gestellten Möbel aus dem Zimmer entfernen. Sie sollten daher im Vorfeld genau prüfen ob die von Ihnen mitgebrachten Möbel im Zimmer auch Platz hätten.

Sie erhalten nach erfolgter Besichtigung und Interesse an einem unserer Apartments eine Mieterselbstauskunft und eine Datenschutzerklärung per E-Mail zugesendet. Diese Dokumente müssen Sie beide an uns unterschrieben zurücksenden. Auf Basis dieser Dokumente wird dann der Mietvertrag erstellt. Zusätzlich müssten uns noch die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vorgelegt werden. Sollten diese nicht vorhanden sein (bspw. bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle oder bei Studenten) ersetzt eine kurze Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrags oder eine Bürgschaftserklärung die Vorlage der Gehaltsabrechnungen. Dies klären wir aber mit jedem Mieter persönlich in einem Gespräch ab.

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